Freiberufliche Pflegefachpersonen verfügen alle über eine Konkordatsnummer der santésuisse. Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt und werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer überprüft. Deshalb werden sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.
Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen eine Patientenbeteiligung von maximal 20 % verrechnen. Das heisst, als Patient haben Sie sich mit maximal 15.35 CHF/Tag an den
Pflegekosten zu beteiligen.
Bei Pflegeverhältnissen, bei denen mehrere Leistungserbringer involviert sind (z.B. öffentliche Spitex, Betreuende, Freiberufliche Pflegefachpersonen), haben sich
die Parteien untereinander abzusprechen.
Die Pflegenden stehen in der Pflicht, die Klienten davor zu schützen, dass mehrfach die Patientenbeteiligung erhoben wird.
Die Kantone Aargau und Solothurn haben sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung die
kantonale Tarifordnung eingeführt.
Die erbrachten Leistungen werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.
Tarife pro Stunde (Normkosten):
Kanton Aargau | Kanton Solothurn | |
max. Tarif (genauer Tarif ist Gemeindeabhängig) |
||
Tarif a - Abklärung/ Beratung | Fr. 111.30 | Fr. 117.82 |
Tarif b - Behandlungspflege | Fr. 105.00 | Fr. 101.10 |
Tarif c - Grundpflege | Fr. 101.50 | Fr. 91.36 |