Patientenbeteiligung

Kostenübernahme

Freiberufliche Pflegefachpersonen verfügen alle über eine Konkordatsnummer der santésuisse. Die Voraussetzungen dafür sind streng geregelt und werden durch den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und -männer überprüft. Deshalb werden sämtliche Leistungen der Grund- und Behandlungspflege von allen Krankenkassen (Grundversicherung) übernommen.


Kostenbeteiligung

Alle ambulanten Pflegeanbieter müssen eine Patientenbeteiligung von maximal 20 % verrechnen. Das heisst, als Patient haben Sie sich mit maximal 15.35 CHF/Tag an den Pflegekosten zu beteiligen.
Bei Pflegeverhältnissen, bei denen mehrere Leistungserbringer involviert sind (z.B. öffentliche Spitex, Betreuende, Freiberufliche Pflegefachpersonen), haben sich die Parteien untereinander abzusprechen.
Die Pflegenden stehen in der Pflicht, die Klienten davor zu schützen, dass mehrfach die Patientenbeteiligung erhoben wird.


Tarife 2024 für pflegerische Leistungen

Die Kantone Aargau und Solothurn haben sowohl für die stationären Pflegeeinrichtungen als auch für die ambulanten Leistungserbringer ohne Leistungsvereinbarung die kantonale Tarifordnung eingeführt.
Die erbrachten Leistungen werden zulasten der Krankenversicherung direkt den Krankenkassen in Rechnung gestellt.

 

Tarife pro Stunde (Normkosten):

  Kanton Aargau Kanton Solothurn
    max. Tarif
(genauer Tarif ist Gemeindeabhängig)
Tarif a - Abklärung/ Beratung Fr. 111.30 Fr. 117.82
Tarif b - Behandlungspflege Fr. 105.00 Fr. 101.10
Tarif c - Grundpflege Fr. 101.50 Fr.  91.36